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Ich finde einen Ehevertrag überhaupt nicht unmoralisch, sondern vernünftig. Notfalls zieht man einen Notar Ehevertrag zu Rate und informiert sich genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Das kann später in der Ehe wichtig werden .
NUR in diesem Falle ist es einem Rechtsanwalt erlaubt, für BEIDE Vertragsparteien zu arbeiten. Im Falle einer Scheidung ist es ihm verboten, auch nur EINE der beiden Parteien als Anwalt zu vertreten. Stichwort: Mandantenverrat.Der Rechtsanwalt (meistens ist es dann zugleich auch der Notar), setzt i.d.R. den entsprechenden Vertragstext auf.